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Insolvenzverwaltung
Unser Hauptanliegen ist die Erhaltung des Unternehmens. Wo immer es wirtschaftlich vertretbar ist, streben wir eine Fortführung des insolventen Unternehmens an. Dies ermöglicht den Gläubigern eine bessere Befriedigung ihrer Forderungen und trägt zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei. Die langjährige Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung in Verbindung mit unserer betriebswirtschaftlichen Kompetenz als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verschafft uns die Möglichkeit vorhandene wirtschaftliche Potentiale zu erkennen und wenn möglich eine Sanierung durchzuführen.
Wir gewährleisten dadurch im Rahmen der Insolvenzverwaltung unter anderem die...
- Erstellung und Überwachung von Planrechnungen für Unternehmensfortführungen
- Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Lösung komplizierter Buchhaltungsfragen
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Anfechtung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer
- Erstellung von Insolvenzplänen
Sanierungsberatung
Ist ein Unternehmen in die Krise geraten, bedeutet das für alle Beteiligten, so zum Beispiel die Geschäftsführung, Lieferanten oder Banken, eine Zeit der Herausforderung und Unsicherheit. Gut ist es dann, einen Berater an der Hand zu haben, der kompetent und mit der nötigen Umsicht und Weitsicht die Dinge anpackt und für seinen Mandanten die bestmögliche Lösung umsetzt.
Wir beraten bei drohender Insolvenz Unternehmer im Rahmen unserer Restrukturierungs- und insolvenznahen Beratung, die die Abwendung der Krisensituation zum Ziel hat. Wir erstellen für das Unternehmen ein speziell zugeschnittenes Sanierungskonzept und Überwachen dessen erfolgreiche Umsetzung.
Ein Aspekt der insolvenznahen Beratung ist die Sanierung eines Unternehmens im Wege eines Insolvenzplanes. Der Insolvenzplan ist das Instrument, mit dessen Hilfe sich das Unternehmen mit seinen Gläubigern einigen und die Verwertung des Unternehmens abwenden kann. Wir erstellen Insolvenzpläne im Auftrag von Unternehmern, Banken und Insolvenzverwaltern.
Die Sanierung eines Unternehmens beinhaltet auch immer arbeitsrechtliche Fragestellungen, deshalb beziehen wir darauf spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht mit in die Sanierungsberatung ein. Sie arbeiten interdisziplinär mit Personalleitern und uns zusammen, so dass zu jeder Zeit auch die praktische Umsetzbarkeit der entwickelten Maßnahmen garantiert ist.